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§ 1
§ 2
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
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####§ 1
#§ 2
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Nr. 1015. Oktober 2026
Kanzelabkündigungen
Nr. 122Kanzelabkündigung zur 68. Aktion „Brot für die Welt“
für die Gottesdienste im Advent
für die Gottesdienste im Advent
Liebe Geschwister,
sauberes Wasser ist ein Geschenk Gottes und die Grundlage für ein Leben in Würde. Wie kostbar es ist, haben wir im Hitzesommer 2026 besonders erfahren müssen. Für viele Menschen weltweit ist es unerreichbar. Unter dem Motto „Kraft zum Leben schöpfen“ lädt Brot für die Welt mit der diesjährigen Advents-Aktion dazu ein, für Wasser, Ernährungssicherung und Klimagerechtigkeit aktiv zu werden.
Im Zentrum von Simbabwe etwa führt die Klimakrise zu Wasserknappheit und Ernteausfällen. Statt grüner Gemüsebeete bedeckten Dornen den staubtrockenen Boden. Wasserholen am Fluss dauert stundenlang. Oft ist das Wasser dreckig, da es von Tieren zum Trinken und Baden genutzt wird. Immer mehr Brunnen trocknen aus.
Brot für die Welt unterstützt vor Ort den Bau solarbetriebener Tiefbrunnen. Verbunden mit landwirtschaftlichen Schulungen und Ernährungsberatung verbessern sich Gesundheit, Ernährung und Einkommen. Das Leben vieler Menschen in Simbabwe bekommt eine Zukunft.
Im Advent warten wir auf das Kommen Jesu Christi – und leben die Hoffnung auf eine bessere Welt. Gemeinsam mit Partnern vor Ort arbeitet Brot für die Welt in rund 80 Ländern daran, dass Menschen diese Hoffnung konkret erfahren. Unterstützen Sie diese wichtige Arbeit durch Ihre Spende und Ihr Gebet.
Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Adventszeit!
Ihr
Pfarrer Dr. Thorsten Latzel
Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland
Nr. 123Kanzelabkündigung zur 68. Aktion „Brot für die Welt“
Heiligabend, 24. Dezember 2026
Heiligabend, 24. Dezember 2026
Liebe Gemeinde,
Jesus wird im Stall geboren – nicht in einem Palast. Damit lenkt Weihnachten unseren Blick auf Armut und gefährdetes Leben. Zugleich glauben wir, dass Gott in Jesus Christus diese Welt verändert: Aus Not und Elend können Hoffnung und Rettung erwachsen.
„Schreib die Welt nicht ab. Schreib sie um!“ so lautet ein Motto von Brot für die Welt. Es ruft dazu auf, Armut und Not nicht einfach hinzunehmen, sondern in der Nachfolge Christi sich mutig für eine gerechte Welt einzusetzen.
Gemeinsam mit Partnern vor Ort engagiert sich Brot für die Welt in rund 80 Ländern, in diesem Jahr besonders mit Projekten für sauberes Wasser. Brot für die Welt kämpft gegen Hunger, stärkt Menschenrechte, leistet Versöhnungsarbeit und fördert einen besseren Zugang zu Bildung.
„Schreib die Welt nicht ab. Schreib sie um!“ Das haben die Hirten an Weihnachten getan. Wie sie können auch wir Hoffnung an andere weitergeben. Geschrieben auf einer Weihnachtskarte, gesprochen als Segenswunsch oder handfest als Spende: Unterstützen Sie die Arbeit von Brot für die Welt mit Ihrer Kollekte. Seien Sie Hoffnungsbote für andere. Danke für Ihre Gaben.
Ihnen und Ihren Familien gesegnete Weihnachten!
Ihr
Pfarrer Dr. Thorsten Latzel
Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland
Gesetze / Verordnungen / Normen
Nr. 124Richtlinien für Pfarrdienstwohnungen
1860816 | |
Az. 12-10-1:0001 | Düsseldorf, 15. September 2026 |
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 4. September 2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Richtlinien für Pfarrdienstwohnungen vom 10. September 2010 werden neu gefasst.
Künftige Änderungen der Richtlinien werden durch das Kollegium des Landeskirchenamtes entschieden.“
Nachstehend geben wir Ihnen die neugefassten Richtlinien bekannt.
Das Landeskirchenamt
Richtlinien für Pfarrdienstwohnungen
Vom 4. September 2026
####- Als Pfarrdienstwohnung im Sinne des § 38 Pfarrdienstgesetz (PfDG) und des § 14 des Ausführungsgesetzes zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (AG.BVG-EKD) kommen freistehende Einfamilienhäuser, Einfamilienreihenhäuser, in Gemeindehäusern integrierte Wohnungen und Etagenwohnungen in Betracht. Art und Lage richten sich nach dienstlichen Erfordernissen, Wohnwert und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Bei der Neuanschaffung einer Pfarrdienstwohnung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob unter dem Gesichtspunkt dienstlicher Belange und nach Abwägung der Wirtschaftlichkeit ein Neubau, ein Kauf oder eine Anmietung vorzuziehen ist.
- Der Wohnbereich und Amtsbereich müssen baulich getrennt sein. Neben dem Schutz der Privatsphäre wird auf diese Weise eine für die steuerliche Bewertung der Dienstwohnung notwendige Abgrenzung zwischen Wohn- und Amtsbereich erzielt.
- Bei Neubaumaßnahmen ist eine solide, aber nicht aufwändige Ausführung anzustreben. Im Blick auf die Erstellung, künftige Bauunterhaltung und Betriebskosten sind die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders zu beachten. Besonderer Wert ist auf die Auswahl der Baustoffe nach ökologischen Gesichtspunkten der Ressourcenschonung zu legen. Wohnungen mit einem hohen energetischen Standard sind zu bevorzugen.
- Nach dem Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollen Ausbau und Ausstattung der Dienstwohnung sparsam, jedoch auf Dauer wirtschaftlich erfolgen, d. h., die Ausführung soll zweckmäßig, haltbar, wartungs- und pflegefreundlich und ökologisch nachhaltig sein. Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen sowie den Technischen Baubestimmungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung (WiVO), insbesondere die §§ 30 und 47, sind zu beachten. Eine abweichende Ausstattung ist nur zulässig, wenn die Dienstwohnungsinhaberin oder der Dienstwohnungsinhaber sich vor der Auftragsvergabe schriftlich verpflichtet, die dadurch bedingten Mehrkosten der Anschaffung und der Unterhaltung zu tragen und beim Auszug einen diesen Richtlinien gemäßen Zustand auf eigene Kosten wieder herzustellen. Beim Auszug kann die abweichende Ausstattung bestehen bleiben, wenn sie von der Nachfolgerin oder dem Nachfolger zu denselben Bedingungen übernommen wird oder die Anstellungskörperschaft als Eigentümerin sie entschädigungsfrei übernimmt.
- Für die Ausstattung des Amtsbereiches hat die Anstellungskörperschaft zu sorgen. Für Wohnbereich und Amtsbereich muss eine getrennte Ablesbarkeit für Strom- und Wasserverbrauch gewährleistet sein. Eine Toilette mit Handwaschbecken für Gäste und Besucher ist im Amtsbereich vorzusehen.
- Bei der Grundstücksauswahl soll die Möglichkeiten der Sonnenenergienutzung im Hinblick auf Grundstückslage und planungsrechtliche Bedingungen Berücksichtigung finden.
Düsseldorf, 4. September 2026 | |
Siegel | Evangelische Kirche im Rheinland Die Kirchenleitung |
Dr. Weusmann |
Arbeitsrechtsregelungen
Änderung des Dienstrechts der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1860866 | |
Az. 12-10:0002 | Düsseldorf, 16. September 2026 |
Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat aufgrund von § 2 Absatz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) die nachstehenden Arbeitsrechtsregelungen getroffen, die hiermit gemäß § 15 Absatz 1 ARRG bekannt gemacht werden.
Die Regelungen sind gemäß § 3 Absatz 1 ARRG verbindlich.
Das Landeskirchenamt
Nr. 125Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung des BAT-KF Anlage 9 zum BAT-KF
zur Änderung des BAT-KF Anlage 9 zum BAT-KF
Vom 16. September 2026
####§ 1
Änderung des Entgeltgruppenplans zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SDEGP-BAT-KF)
Der Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF – SDEGP-BAT-KF) Anlage 9 zum BAT-KF, zuletzt geändert durch die Arbeitsrechtsregelung vom 14. Dezember 2022, wird wie folgt geändert:
Die Berufsgruppe 7 wird wie folgt geändert:
Anmerkung 2 wird wie folgt neu gefasst:
„2. Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind:
- Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung,
- Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung,
- Heilerziehungspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung,
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung.“
#§ 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 16. September 2026 in Kraft.
Dortmund, den 16. September 2026 | |
Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission | |
Der Vorsitzende |
Nr. 126Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung des BAT-KF – Jahressonderzahlung
zur Änderung des BAT-KF – Jahressonderzahlung
Vom 16. September 2026
####§ 1
Änderung des BAT-KF
Der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 19 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 2
Änderung von Anlage 1 der AzubiO
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der kirchlichen Auszubildenden (AzubiO), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung für die kirchlichen Auszubildenden (AzubiEntO) – Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In § 5 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 3
Änderung der PraktO
Die Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (PraktO), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 4
Änderung von Anlage 1 der KrSchO
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz, nach dem Hebammengesetz und in der Krankenpflegehilfe (KrSchO), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung für die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz, nach dem Hebammengesetz und in der Krankenpflegehilfe (KrSchEntO) – Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 5
Änderung der Anlage 1 der AzubiO-Pflege
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (AzubiO-Pflege), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (AzubiO-Pflege) – Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 6
Änderung der Anlage 1 der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz, zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung – Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 7
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen, zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 14 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 8
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen, zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 16 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 9
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende im dualen Pflegestudium
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende im dualen Pflegestudium, zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 16 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 10
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende im dualen Hebammenstudium
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende im dualen Hebammenstudium, zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 16 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „800“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 11
Änderungen der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz vom 25. März 2026, in Kraft tretend am 1. Januar 2027, zuletzt geändert am 22. April 2026, wird wie folgt geändert:
In § 19 Absatz 3 wird die Angabe „780“ durch die Angabe „795“ ersetzt.
#§ 12
Inkrafttreten
(1) Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 11 am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dortmund, den 16. September 2026 | |
Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission | |
Der Vorsitzende |
Urkunden
Nr. 127Urkunde über die Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung zwischen
der Ev. Kirchengemeinde Achtelsbach-Brücken, Ev. Kirchengemeinde Leisel
und der Ev. Kirchengemeinde Siesbach
####der Ev. Kirchengemeinde Achtelsbach-Brücken, Ev. Kirchengemeinde Leisel
und der Ev. Kirchengemeinde Siesbach
Nach Anhören der Beteiligten wird auf Grund von § 1 Absatz 2 des Pfarrstellengesetzes für das Landeskirchenamt Folgendes festgesetzt:
#Artikel 1
Die pfarramtliche Verbindung zwischen der Ev. Kirchengemeinde Achtelsbach-Brücken, der Ev. Kirchengemeinde Leisel und der Ev. Kirchengemeinde Siesbach, Kirchenkreis Obere Nahe, wird aufgehoben.
#Artikel 2
Die Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Düsseldorf, 3. September 2026 | |
Siegel | Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt |
Nr. 128Urkunde über die Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung zwischen
der Ev. Kirchengemeinde Bergen und Ev. Kirchengemeinde Niederwörresbach
und der Ev. Kirchengemeinde Veitsrodt-Herborn
####der Ev. Kirchengemeinde Bergen und Ev. Kirchengemeinde Niederwörresbach
und der Ev. Kirchengemeinde Veitsrodt-Herborn
Nach Anhören der Beteiligten wird auf Grund von § 1 Absatz 2 des Pfarrstellengesetzes für das Landeskirchenamt Folgendes festgesetzt:
#Artikel 1
Die pfarramtliche Verbindung zwischen der Ev. Kirchengemeinde Bergen, der Ev. Kirchengemeinde Niederwörresbach und der Ev. Kirchengemeinde Veitsrodt-Herborn, Kirchenkreis Obere Nahe, wird aufgehoben.
#Artikel 2
Die Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Düsseldorf, 3. September 2026 | |
Siegel | Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt |
Satzungen / Verträge
Nr. 129Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der
Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim
####Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim
§ 1
Änderung
Die Gemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Borbeck-Vogelheim vom 8. Oktober 2002 (KABl. 2004 S. 300) wird wie folgt geändert:
§ 7 Abschnitt 7.7 Punkte 2 bis 2.2 werden wie folgt gefasst:
- „2.
- Beauftragungen bis zu einer Summe von 5.000 € können vom Bauausschuss, nach Rücksprache mit dem/der Ausschussvorsitzenden, eigenständig vergeben werden.
- 2.1
- Ab einem Gesamtvolumen von 3.000 € sind insgesamt drei Vergleichsangebote einzuholen.
- 2.2
- Sachverhalte mit einem Kostenvolumen über 5.000 € werden im Bauausschuss beraten und dem Presbyterium als entscheidungsfähige Vorlage, inkl. der notwendigen Vergleichsangebote und der entsprechenden vorangegangen Prüfung der Wirtschaftlichkeit, zur Entscheidung vorgelegt. Die Beauftragung der Leistungen wird vom Presbyterium, nach Beschlussfassung, entsprechend an den Bauausschuss zurückgegeben.“
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Essen, den 7. Juli 2026 | |
Siegel | Evangelische Kirchengemeinde Essen Borbeck-Vogelheim |
gez. Unterschriften | |
Siegel | Genehmigt Düsseldorf, den 16. September 2026 Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt |
Nr. 130Satzung
zur Änderung der „Satzung für das Evangelische Stift zu St. Arnual”
zu Saarbrücken vom 16. September 1997
####zur Änderung der „Satzung für das Evangelische Stift zu St. Arnual”
zu Saarbrücken vom 16. September 1997
Der Verwaltungsrat des Ev. Stifts zu St. Arnual zu Saarbrücken hat auf Grund von § 10 der Stiftssatzung folgende Satzung erlassen:
#§ 1
Die Satzung für das Ev. Stift zu St. Arnual zu Saarbrücken vom 16. September 1997, zuletzt geändert am 11. März 2014 (KABI. S. 223), wird wie folgt geändert:
- § 5 Absatz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
- „a)
- dem jeweiligen Superintendenten oder der Superintendentinnen des Kirchenkreises An der Saar bzw. eines etwaigen Rechtsnachfolgers oder einem von ihr/ihm benannten ständigen Vertreter oder einer ständigen Vertreterin,“
- § 5 Absatz 1 Buchstabe d) erhält folgende Fassung:
- „d)
- fünf weiteren sachkundigen Personen"
§ 2
Die Satzung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft.
Saarbrücken, den 12. August 2026 | |
Siegel | Evangelisches Stift St. Arnual |
gez. Unterschriften | |
Siegel | Genehmigt Düsseldorf, den 9. September 2026 Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt |
Bekanntmachungen
Nr. 131Aufhebung von Pfarrstellen
Die 5. Pfarrstelle des Kirchenverbandes Köln und Region für Gefängnisseelsorge ist mit Wirkung vom 1. September 2026 aufgehoben worden.
Die 8. Pfarrstelle des Kirchenverbandes Köln und Region für Gehörlosenseelsorge ist mit Wirkung vom 1. September 2026 aufgehoben worden.
Die 18. Pfarrstelle des Kirchenkreises Krefeld-Viersen – Entlastung des Assessors – ist mit Wirkung vom 1. August 2026 aufgehoben worden.
Die 1. Pfarrstelle des Kirchenkreises Lennep – Koordination der Notfallseelsorge – ist mit Wirkung vom 1. September 2026 aufgehoben worden.
In der Ev. Kirchengemeinde Leisel, Kirchenkreis Obere Nahe, ist mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die 1. Pfarrstelle aufgehoben worden.
Personalnachrichten
Nr. 132Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen
Verstorben
####Pfarrer i.R. Klaus-Dieter Knetsch am 16. Juli 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Düsseldorf-Wersten, geboren am 22. Mai 1945 in Liebenthal, Löwenberg in Schlesien, ordiniert am 28. April 1974 in Düsseldorf-Wersten.
Pfarrer i.R. Martin Krolzig am 17. August 2026, zuletzt Pfarrer für Polizeiseelsorge, geboren am 10. Januar 1941 in Belzig, ordiniert am 16. März 1969 in Düsseldorf-Unterrath.
Pfarrer i.R. Eberhard Günther Schmidt am 3. August 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Wald, geboren am 27. Juni 1931 in Gladbach-Rheydt, jetzt Mönchengladbach, ordiniert am 7. Juni 1959 in Elberfeld.
Pfarrer i.R. Helmut Siegfried Weiß am 9. August 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Köln-Bayenthal, geboren am 9. Juni 1933 in Leverkusen, ordiniert am 11. Juni 1961 in Wiesdorf.
Pfarrer i.R. Johannes Martin Weyerstall am 7. Juli 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Elberfeld, geboren am 1. September 1940 in Wuppertal, ordiniert am 19. Dezember 1971 in Vohwinkel.
Stellenangebote
Nr. 133Pfarrstellenausschreibungen
3. Pfarrstelle der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg
Pfarrperson (100 %) gesucht
Die Evangelische Rheingemeinde Duisburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrperson / Pfarrerehepaar für den Pfarrbezirk Wanheimerort.
Wir sind eine junge Fusionsgemeinde mit rund 5.300 Gemeindemitgliedern in Duisburg-Süd – offen, vielfältig und mitten in Veränderungsprozessen. Gemeinsam möchten wir Kirche nah bei den Menschen gestalten: einladend, kreativ und lebendig.
Zu unserer Gemeinde gehören zwei Kirchen mit Gemeindehäusern und ein Friedhof. An der Gnadenkirche befindet sich zudem ein Beratungs- und Begegnungszentrum der Evangelischen Dienste Duisburg.
Bei uns finden Sie
- ein engagiertes Team aus Pfarrpersonen (unterstützt durch Diakon und Prädikant), einer hauptamtlichen Ehrenamtskoordinatorin, einem Popkantor, weitere Kirchenmusiker*innen, Küsterin, Hausmeister*in und einem Jugendleiter,
- engagierte Mitarbeitende und Ehrenamtliche,
- große Offenheit für neue Wege,
- viel Raum für eigene Ideen und Schwerpunkte,
- lebendige gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit,
- kreative Kirchenmusik,
- ein Presbyterium, das gemeinsam Gegenwart und Zukunft gestaltet.
Wir wünschen uns eine Pfarrperson,
- die Menschen offen und wertschätzend begegnet,
- die Freude an lebendigen Gottesdiensten und Seelsorge hat,
- die Lust auf neue Ideen und kirchliche Entwicklung mitbringt,
- die gerne im Team arbeitet und Verantwortung teilt,
- die Kirche sichtbar im Stadtteil und im Alltag der Menschen gestaltet.
Zu Ihren Aufgaben gehören Gottesdienste, Seelsorge, Kasualien, Bezirksarbeit in Wanheimerort sowie die Mitarbeit in Gemeinde, in der Region Duisburg-Süd, Ökumene und Stadtteilnetzwerken.
Die konkrete Aufgabenverteilung erfolgt nach Gaben und Interessen in gemeinsamer Absprache im Pfarrteam und mit dem Presbyterium.
Wir freuen uns auf eine Pfarrperson, die mit uns Kirche mutig, menschlich und zukunftsorientiert auf Basis des Evangeliums gestaltet.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:
Presbyterin Doris Kamphausen: 015150720674, Doris.Kamphausen@ekir.de
Pfarrerin Sarah-Maria Reschke: 015117632429, sarah-marie.reschke@ekir.de
Pfarrerin Sarah-Maria Reschke: 015117632429, sarah-marie.reschke@ekir.de
Sie können sich bewerben, wenn Sie die Wahlfähigkeit nach § 3 Absatz 1 Pfarrstellengesetz haben. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung innerhalb von drei Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblattes über den Superintendenten des Kirchenkreises Duisburg, Am Burgacker 14-16, 47051 Duisburg,
E-Mail superintendentur.duisburg@ekir.de.
E-Mail superintendentur.duisburg@ekir.de.
2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg
„Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zum Lobe Gottes.“ (Römer 15,7)
2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg (75 %)
Wir, die Evangelische Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst-Eiberg, suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrperson (m/w/d) zur Besetzung unserer 2. Gemeindepfarrstelle (75 %). Wir sind eine herzliche und lebendige Gemeinde, die nah bei den Menschen ist.
Unsere Gemeinde, mit aktuell ca. 5.300 Gemeindemitgliedern, erstreckt sich auf die Ortsteile Freisenbruch, Horst und Eiberg am östlichen Rand von Essen, mitten im Ruhrgebiet. Die Übergabe von zwei unserer noch vier Gemeindezentren verläuft gut und wird zeitnah abgeschlossen sein. Künftig sind das Heliand-Zentrum und die Zionskirche unsere beiden Standorte. Unsere zwei Friedhöfe sind nicht nur liebevoll gestaltete Orte des Erinnerns und der Trauer, sondern auch wirtschaftlich tragfähig. Zu den drei Kindertagesstätten, die ehemals zur Gemeinde gehörten und jetzt unter dem Dach des Diakoniewerkes arbeiten, leben wir eine intensive Nähe. Ebenso ist uns die Jugendarbeit in unserer Gemeinde ein wichtiges Anliegen.
Bei uns finden Sie:
- eine bunte und vielfältige Kirchengemeinde, die finanziell gesund und gut aufgestellt ist,
- ein motiviertes Presbyterium, das gerne und sehr gut miteinander arbeitet,
- ein Team aus einer Pfarrperson (unterstützt durch einen Pfarrer i.R. und zwei Prädikanten), einer Jugendleiterin, zwei Kirchenmusikerinnen (auf Honorarbasis), zwei Küster*innen, einer Gemeindesekretärin,
- viele Ehrenamtliche und ehrenamtliche Teams (u.a. zwei Kindergottesdienst-Teams, ein Redaktionsteam, das ökumenische „crossover“-Team, diverse Senior*innen-Gruppen, eine Gemeindeband, einen Chor und einen Gospelchor),
- eine lebendige Konfi-Arbeit mit engagierten Teamer*innen,
- gute ökumenische Zusammenarbeit,
- herzliche Gestaltung gemeinsamer (Familien-) Gottesdienste mit den Kitas und Schulen,
- Mitarbeit in einem innovativen Kirchenkreis mit vielen jungen Kolleg*innen, die in guter Zusammenarbeit und mit großer Energie die Zukunft der Kirche gestalten möchten,
- Unterstützung von Fortbildungen und Supervision
- und die Annehmlichkeiten der großstädtischen Infrastruktur neben der Vertrautheit des Miteinanders im Stadtteil.
Wir sagen Ihnen zu, mit Ihnen einen Rahmen festzulegen, der den Umfang einer 75-%-Stelle nicht überschreitet (z. B. eine freie Woche im Monat oder zwei bis drei freie Tage in der Woche). Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne. Bei Bedarf kann ein Pfarrhaus oder eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden.
Wir wünschen uns eine Pfarrperson (m/w/d),
- die durch eigene Impulse und neue Akzente zur Gemeindeentwicklung beiträgt und gemeinsam mit uns Kirche im Alltag der Menschen lebendig gestaltet,
- die Freude daran hat, den christlichen Glauben zeitgemäß und überzeugend zu vermitteln und Menschen zum lebendigen Glauben an Jesus Christus einzuladen,
- die Leitungs- und Organisationskompetenz mitbringt,
- die bodenständig und herzlich mit Menschen in Kontakt tritt, kommunikativ und teamorientiert arbeitet und neue Ehrenamtliche gewinnt,
- die offen und vertrauensvoll mit der anderen Pfarrperson zusammenarbeitet
- und nach § 3 Absatz 1 des Pfarrstellengesetzes die Wahlfähigkeit haben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen des Kirchlichen Amtsblattes an
die Vorsitzende des Presbyteriums Heike Mustereit über die Superintendentin
des Kirchenkreises Essen, Pfarrerin Marion Greve, III. Hagen 39, 45127 Essen,
gerne auch per E-Mail: superintendentin@evkirche-essen.de.
die Vorsitzende des Presbyteriums Heike Mustereit über die Superintendentin
des Kirchenkreises Essen, Pfarrerin Marion Greve, III. Hagen 39, 45127 Essen,
gerne auch per E-Mail: superintendentin@evkirche-essen.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Pfarrerin Hannah Metz (hannah.metz@ekir.de/ 0155 61350367) oder
die Vorsitzende des Presbyteriums (heike.mustereit@ekir.de).
Pfarrerin Hannah Metz (hannah.metz@ekir.de/ 0155 61350367) oder
die Vorsitzende des Presbyteriums (heike.mustereit@ekir.de).
Einen besseren Eindruck von uns bekommen Sie unter https://www.f-h-e.de/.
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
3. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Rheinbogen
Die Evangelische Kirchengemeinde am Rheinbogen sucht ab sofort eine Pfarrperson (m/w/d) zur Wiederbesetzung ihrer 3. Pfarrstelle in vollem Stellenumfang (100%). Die Stelle wird durch Eintritt in den Ruhestand der bisherigen Pfarrstelleninhaberin frei. In der Gemeinde gilt der Heidelberger Katechismus.
Das Gebiet der Kirchengemeinde entspricht überwiegend der Fläche der Kommune Rheinberg und befindet sich in der nördlichen Region des Kirchenkreises Moers am linken Niederrhein nahe dem Ruhrgebiet. Das Leben in unserer Gemeinde ist geprägt von der Verbindung aus dem kleinstädtischen Rheinberg und den umliegenden Dörfern. Es gibt ein vielfältiges Kulturangebot und Vereinsleben. Die Zusammenarbeit mit Schulen und Vereinen ist für uns ein selbstverständlicher Teil unseres Gemeindelebens. Wir orientieren uns an den gewachsenen Strukturen innerhalb unseres Gemeindegebiets.
Unsere Kirchengemeinde ist am 1. Januar 2026 durch Fusion aus vier Kirchengemeinden entstanden und hat derzeit etwa 6.600 Gemeindemitglieder. Die pastoralen Aufgaben übernimmt ein Pfarrteam mit 2,5 Stellen, davon geht ein Stellenanteil von 0,25 durch Aufgabenübernahme in die Nachbargemeinde Alpen. Zur Kirchengemeinde am Rheinbogen gehören 5 Predigtstätten, von denen 2 gemeinsam mit der katholischen Gemeinde genutzt werden. An allen Orten werden derzeit in der Regel jeweils 2 Gottesdienste im Monat gefeiert.
Wir betreiben einen eigenen eingruppigen Kindergarten „Schatzkiste“ und begleiten 2 weitere Kindergärten religionspädagogisch. Das Pfarrteam begleitet im Wechsel 3 Altenheime seelsorglich und gottesdienstlich. Im Bereich der Jugendarbeit ist beabsichtigt, eine Stelle im Gemeinsamen Pastoralen Amt einzurichten. Die Konfirmand*innenarbeit wird auf Gemeindeebene von einem Team verantwortet und findet einmal im Monat am Samstag statt. Im Mittelpunkt stehen lebensnahe Themen und gemeinschaftliche Erfahrungen. Als Kirchengemeinde sind wir Teil einer von 6 Regionen im Kirchenkreis Moers, der neben der Kirchengemeinde am Rheinbogen auch die Kirchengemeinden Alpen und Bönninghardt angehören. Die übergemeindliche und die ökumenische Zusammenarbeit sind uns wichtig.
Mehrere Kirchenmusiker*innen prägen das vielfältige musikalische Leben unserer Gemeinde. Es gibt Posaunen-, Instrumental- und Vokalchöre zur Begleitung gottesdienstlicher Arbeit. Ein Gemeindebüro an drei Orten übernimmt Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, um Gebäude und Grünanlagen kümmert sich ein Hausmeister- und Küster*innenteam. Monatliche Café-Angebote schaffen Begegnungsräume und werden gerne angenommen. Ein Jugendteam bietet regelmäßige Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche an. Auch die Stadt ist der kirchlichen Arbeit sehr verbunden.
Was bieten wir?
- Möglichkeit, ein Haus/eine Wohnung als Dienstwohnung zu beziehen
- enge Zusammenarbeit mit vier Gemeindesekretärinnen
- Fortbildungen, Austausch und Supervision werden unterstützt
- voraussichtlich in Zukunft Zusammenarbeit im Gemeinsamen Pastoralen Amt
- Möglichkeit, die eigene Arbeit nach Schwerpunkten/Interessen zu gestalten
Was wollen wir?
- eine Pfarrperson, die offen ist, und Freude daran hat, Kirche mitzugestalten
- ...die gerne im Team arbeitet
- ...die Ehrenamtliche begleitet
- ...der die ökumenische Zusammenarbeit am Herzen liegt
Die Evangelische Kirchengemeinde am Rheinbogen sortiert sich nach der Fusion neu. Dabei sind noch einige Schritte zu gehen. Durch diesen Umbruch ergeben sich viele Chancen, das Gute, was da ist, zu stärken, aber auch Neuaufbrüche zu wagen. Die Gemeinde freut sich darauf, Kirche nicht nur zu denken, sondern zu leben. Wir suchen eine Pfarrperson, die sich dieser Herausforderung stellt.
Mehr über uns erfahren Sie über unsere Webseite: evkar.de oder direkt von
unserer Presbyteriumsvorsitzenden bzw. unserem stellvertretenden Presbyteriumsvorsitzenden
Christiane Culp – Tel. 0163 2300104; E-Mail: christiane.culp@ekir.de
und Heiner Augustin – Tel. 0157 57148814; E-Mail: heiner.augustin@ekir.de
unserer Presbyteriumsvorsitzenden bzw. unserem stellvertretenden Presbyteriumsvorsitzenden
Christiane Culp – Tel. 0163 2300104; E-Mail: christiane.culp@ekir.de
und Heiner Augustin – Tel. 0157 57148814; E-Mail: heiner.augustin@ekir.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Richten Sie diese bitte innerhalb von 3 Wochen ab Erscheinen dieser Ausschreibung im Kirchlichen Amtsblatt über den Superintendenten des Kirchenkreises Moers,
Pfarrer Wolfram Syben, Mühlenstr. 20, 47441 Moers,
gerne auch per E-Mail an superintendentur.moers@ekir.de,
an den Bevollmächtigtenausschuss der Evangelischen Kirchengemeinde am Rheinbogen.
Pfarrer Wolfram Syben, Mühlenstr. 20, 47441 Moers,
gerne auch per E-Mail an superintendentur.moers@ekir.de,
an den Bevollmächtigtenausschuss der Evangelischen Kirchengemeinde am Rheinbogen.
Auf die Pfarrstelle können sich Personen bewerben, die die Wahlfähigkeit nach § 3 Absatz 1 Pfarrstellengesetz besitzen.
1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar
Die Evangelische Kirchengemeinde Wetzlar sucht zum 1. Februar 2027 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer (100 %) die bzw. der gemeinsam mit einem engagierten Team das kirchliche Leben in einer lebendigen und vielfältigen Gemeinde gestaltet.
Mit rund 8.000 Gemeindemitgliedern gehört die Evangelische Kirchengemeinde Wetzlar zu den großen Kirchengemeinden in Mittelhessen. Zu ihr gehören der Wetzlarer Dom als prägendes Wahrzeichen der Stadt sowie weitere historische und moderne Kirchen. Die besondere Stellung des Doms als Simultankirche und identitätsstiftender Ort für Stadt und Region prägt das Gemeindeleben ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Wetzlar und zahlreichen gesellschaftlichen Akteuren.
Wetzlar verbindet historische Atmosphäre mit hoher Lebensqualität. Die Stadt bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur, vielfältige kulturelle Angebote, alle Schulformen vor Ort sowie eine gute Verkehrsanbindung in die Rhein-Main-Region und nach Mittelhessen. Familien, Berufstätige und Ruheständler finden hier gleichermaßen attraktive Lebensbedingungen.
Die Gemeinde versteht sich als offene, einladende und missionarisch ausgerichtete Kirche mitten in der Stadt. Besondere Schwerpunkte liegen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Konfirmandinnen und Konfirmanden, in der Kirchenmusik, in einer lebendigen Gottesdienstkultur und ökumenischer Zusammenarbeit. Ein breites ehrenamtliches Engagement trägt das Gemeindeleben maßgeblich mit.
Ihre Aufgaben
- pfarramtliche Versorgung,
- ökumenische Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen Gemeinde,
- Repräsentation der Kirchengemeinde im öffentlichen Leben der Stadt,
- setzen von eigenen Schwerpunkten in den aktuell vielfältigen Arbeitsfeldern.
Das bringen Sie mit
- Freude an der Verkündigung und an der Arbeit mit Menschen aller Generationen,
- Teamfähigkeit,
- Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement und die Fähigkeit, Menschen zu motivieren und zu begleiten,
- Leitungskompetenz und die Fähigkeit, unterschiedliche Arbeitsbereiche einer großen Kirchengemeinde gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen zu gestalten,
- Bereitschaft, neben den pfarramtlichen Aufgaben auch Verantwortung in den Bereichen Organisation, Verwaltung und Personalführung zu übernehmen.
Das erwartet Sie
- ein engagiertes Team aus einem unterstützenden Presbyterium, einem weiteren Pfarrer, zwei Jugendmitarbeiterinnen, einem funktionierenden Gemeindeamt, mehreren Küster/-innen, zwei hauptamtlichen und mehreren nebenamtlichen Kirchenmusikern sowie zahlreichen motivierten Ehrenamtlichen,
- große Offenheit für neue Ideen und Impulse,
- ein Pfarrhaus in Wetzlar, das bezogen werden kann.
Die Stelle bietet die seltene Möglichkeit, an einem historisch bedeutenden und öffentlich sichtbaren Ort kirchliches Leben mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit einer engagierten Gemeinde Kirche für die Zukunft weiterzuentwickeln.
Auf die Pfarrstelle können sich Personen bewerben, die die Wahlfähigkeit nach § 3 Absatz 1 Pfarrstellengesetz haben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung bitte an superintendentur.lahnunddill@ekir.de
Für Fragen steht Ihnen Superintendent Dr. Hartmut Sitzler
(hartmut.sitzler@ekir.de, Tel. 06441 4009-33) zur Verfügung.
(hartmut.sitzler@ekir.de, Tel. 06441 4009-33) zur Verfügung.
1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nahe-Soonwald
Die Evangelische Kirchengemeinde Nahe-Soonwald möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrstelle (100 %) besetzen.
Wir leben und arbeiten in der Nahe-Soonwald Region, Kreis Bad Kreuznach, im Kirchenkreis An Nahe und Glan. Unsere ländliche Struktur mit städtischer Anbindung bietet eine sehr gute Infrastruktur, außergewöhnlich viele Freizeitmöglichkeiten, viel Natur und Kultur, hervorragenden Wein und vor allem Menschen, die sich mit hohem Engagement für ihre Kirchengemeinde stark machen.
Wir sind eine Fusionsgemeinde: Vier Kirchengemeinden gehen seit dem 1. Januar 2026 einen gemeinsamen Weg. Das Besondere: Alle Presbyterien haben diesen Beschluss einstimmig gefasst. Dementsprechend mutig und zuversichtlich sind wir unterwegs und schaffen eine Struktur, die theologisch verantwortet und zeitgemäß ist, in der das Arbeiten Freude bereitet und sich niemand in nebensächlichem Kleinklein aufopfern muss.
In unserer Kirchengemeinde leben ca. 4500 Menschen. 1,5 Pfarrstelle stehen uns langfristig zur Verfügung. Die halbe Pfarrstelle ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Nachbargemeinde sichergestellt. Die verbleibende ganze Pfarrstelle soll besetzt werden. Zurzeit arbeiten noch zwei Pfarrer in der Gemeinde, die demnächst in den Ruhestand gehen. Diese sind für einen geordneten Übergang, in den Sie Ihre Vorstellungen und Schwerpunkte Ihrer pastoralen Arbeit einbringen können, verantwortlich. Zur Unterstützung steht Ihnen vor Ort ein sehr gut organisiertes Gemeindebüro und das Verwaltungsamt in Bad Kreuznach zur Verfügung. Aufgrund der Kooperation mit der Nachbargemeinde werden Sie über ein predigtfreies Wochenende verfügen können.
In derzeit noch 16 Kirchen können wir zum Gottesdienst zusammenkommen. Die vielfältigen Gottesdienstformen leben aus der Mitte der Gemeinde, getragen von einem Gottesdienstkreis, der aktiv und z.T. selbständig Gottesdienste vorbereitet und verantwortet. Wir durchlaufen zurzeit einen transparenten Prozess mit dem Ziel, die Anzahl unserer Gebäude deutlich spürbar reduzieren. Mit den dann freiwerdenden Mitteln soll eine hauptamtliche Stelle im Bereich der Jugendarbeit oder Gemeindepädagogik eingerichtet werden; auch hierbei freuen wir uns auf Ihre Anregungen.
Ansonsten finden Sie bei uns all das, was eine ländliche Kirchengemeinde liebens- und lebenswert macht. Die klassischen Gemeindegruppen, eine lebendige Konfirmandenarbeit, Besuchsdienstkreise, zwei Kirchenchöre, Frauengruppen und manch anderes, was unseren Glauben lebendig und spürbar werden lässt. Dazu gehört auch die diakonische Arbeit in Besuchsdienst und Kleiderkammer. Besuchen Sie uns und verschaffen Sie sich einen Eindruck vor Ort. Wir freuen uns auf Sie und laden Sie herzlich zu uns ein! Selbstverständlich sind wir bei der Suche nach einer Ihrer Vorstellungen entsprechenden Wohnmöglichkeit behilflich.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne Pfarrer Peter Fuhse (06758 234) und Gemeindesekretärin Annabella Merkle (0671 32670) zur Verfügung.
Die Pfarrstelle kann nur mit Personen besetzt werden, die die Wahlfähigkeit nach § 3 Pfarrstellengesetz haben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung innerhalb der nächsten drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung über die Superintendentin des Kirchenkreises An Nahe und Glan,
Pfarrerin Astrid Peekhaus, Kurhausstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, an den Bevollmächtigtenausschuss
der Evangelischen Kirchengemeinde Nahe-Soonwald, Kirchberg 1, 55596 Waldböckelheim.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung über die Superintendentin des Kirchenkreises An Nahe und Glan,
Pfarrerin Astrid Peekhaus, Kurhausstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, an den Bevollmächtigtenausschuss
der Evangelischen Kirchengemeinde Nahe-Soonwald, Kirchberg 1, 55596 Waldböckelheim.
2. Pfarrstelle der Evangelischen Edelsteingemeinde
Arbeiten im Team – Zeit für das worauf es ankommt
Sie wollen eine Pfarrstelle mit Zeit für das worauf es ankommt? Sie wollen in einem großen multiprofessionellen, hauptamtlichen Team und mit vielen Ehrenamtlichen zusammenarbeiten? Dann kommen Sie zu uns. Wir, die Evangelische Edelsteingemeinde, suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Pfarrer/in (m/w/d) zur Besetzung der 2. Pfarrstelle (100%).
Die Evangelische Edelsteingemeinde ist eine 2025 durch den Zusammenschluss von fünf Gemeinden entstandene Kirchengemeinde im Kirchenkreis Obere Nahe mit insgesamt drei Pfarrstellen (ca. 9600 Gemeindemitglieder). Die Kirchengemeinde verfügt über verschiedene Predigtstätten, die unterschiedliche liturgische Formate ermöglichen. Wir haben einen hauptamtlichen Kirchenmusiker, zwei hauptamtliche Jugendmitarbeiterinnen, ein hauptamtliches Küsterteam und ein Team von Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro. Die Gemeinde wird z. Z. durch mehrere Ehrenamtliche im Vorsitz geleitet.
Wir wünschen uns eine engagierte, teamfähige Pfarrperson, die sowohl klassische Predigtgottesdienste, als auch neue liturgische Formate hält und entwickelt. Zudem ist uns der Kontakt der Pfarrperson zu unseren Gemeindegliedern sehr wichtig. Sie haben Freude an lebendiger Verkündigung, an pastoralen Aufgaben und am Gemeindeleben? Für Sie ist Seelsorge eine Herzensangelegenheit? Dann bewerben Sie sich bei uns. Zudem wünschen wir uns Offenheit, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit sowie Visionen für die Entwicklung unserer noch jungen Gemeinde.
Ein Pfarrhaus steht bei Bedarf zur Verfügung, alternativ unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Wohnung. Kindergärten und alle Schulformen sind vor Ort verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website
www.obere-nahe.de/glaube-leben/unsere-gemeinden/evangelische-edelsteingemeinde
oder bei Pfarrerin Christine Wild (christine.wild@ekir.de / 0175 3311590).
www.obere-nahe.de/glaube-leben/unsere-gemeinden/evangelische-edelsteingemeinde
oder bei Pfarrerin Christine Wild (christine.wild@ekir.de / 0175 3311590).
Sie können sich bewerben, wenn Sie die Wahlfähigkeit nach § 3 Absatz 1 PStG besitzen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung (digital oder postalisch) innerhalb von drei Wochen
nach dem Erscheinen dieses Amtsblattes über die Superintendentin des
Kirchenkreises Obere Nahe, Vollmersbachstraße 22, 55743 Idar-Oberstein,
superintendentur.oberenahe@ekir.de, an die Vorsitzenden der Evangelischen Edelsteingemeinde
Rainer Bock (Vorsitzender) und Markus Grill (stellv. Vorsitzender).
nach dem Erscheinen dieses Amtsblattes über die Superintendentin des
Kirchenkreises Obere Nahe, Vollmersbachstraße 22, 55743 Idar-Oberstein,
superintendentur.oberenahe@ekir.de, an die Vorsitzenden der Evangelischen Edelsteingemeinde
Rainer Bock (Vorsitzender) und Markus Grill (stellv. Vorsitzender).
1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Wendel-Illtal
Zum 1. Februar 2027 suchen wir eine Pfarrperson/Pfarrehepaar (m/w/d) mit Herz, Haltung und Hoffnung für eine Pfarrstelle (100%) in der Evangelischen Kirchengemeinde St. Wendel-Illtal.
Die Evangelische Kirchengemeinde St. Wendel-Illtal ist eine ländlich geprägte Gesamtkirchengemeinde mit etwa 10.000 Gemeindemitgliedern. Die Gesamtkirchengemeinde setzt sich aus den Bereichen Dirmingen, Niederlinxweiler, St. Wendel und Uchtelfangen zusammen und besteht in dieser Form seit 2024. Die Strukturveränderungen sind damit abgeschlossen.
Eine Gemeindemanagerin (50%), eine Gremienbegleitung (100%) und Verwaltungskräfte im zentralen Gemeindebüro unterstützen die 4 Pfarrstelleninhaber und -inhaberinnen sowie das Presbyterium bei der Bewältigung der Verwaltungsaufgaben.
Das zeichnet uns aus …
Wir sind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde mit enger Verbindung zum Gemeinwesen. Unseren Leitbildprozess haben wir im letzten Jahr abgeschlossen. Als gemeinsamen, theologisch fundierten Kompass nach innen und als sichtbares Profil nach außen haben wir dabei formuliert: Verwurzelt in der Liebe Gottes, sind wir eine Gemeinde mit Haltung. Wir stehen ein für Demokratie, Menschenrechte und für die Bewahrung der Schöpfung. Wir öffnen Räume der Ruhe, der Hoffnung und Zuversicht. Wir laden ein, Gemeinschaft mitzugestalten. Alle Menschen sind bei uns willkommen oder kurz: „Gottverwurzelt – einstehen – öffnen – einladen“.
Daran orientieren wir uns in unserer gemeinsamen Arbeit und legen Wert auf Gabenorientierung, Transparenz und Teamarbeit.
Die Presbyterinnen und Presbyter sind engagiert und gestalten Veränderungen aktiv mit.
Wir haben eine lebendige Gottesdienstkultur in unterschiedlichen Formen.
Zahlreiche engagierte Ehrenamtliche arbeiten in vielfältigen Gruppen und Kreisen.
Kinder- und Jugendarbeit sehen wir als einen wichtigen Schwerpunkt unserer Gemeinde und wir sind lokal an unterschiedlichen ökumenischen Projekten beteiligt.
Was Sie von uns erwarten können …
… vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kreativität, Offenheit, Kritikfähigkeit,
… die weitgehende Entlastung von Verwaltungsaufgaben,
… Prädikantinnen und Prädikanten, die gemeinsam mit dem Pfarrteam Gottesdienste und Kasualien übernehmen,
… freie Wohnungswahl, gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Wohnung,
… Dienstwagen (E-Auto), auch zur privaten Nutzung.
Und zuletzt: Wir sind ländlich geprägt und doch zentral. Alle Schulformen sind gut erreichbar. In den großen Städten des Saarlandes sind Sie in weniger als 30 Minuten, in Metz, Paris und Luxemburg in weniger als 3 Stunden.
Wir freuen uns auf …
… eine Theologin, einen Theologen mit klarem theologischem nichtdogmatischem Profil, die/der Lust hat, Kirche vor Ort neu zu denken und für die/den in der Begleitung von Menschen Fragen wichtiger sind als vorgefertigte Antworten,
... jemanden, für die/den ein Satz wie „das haben wir schon immer so gemacht“ nicht zum Repertoire gehört,
… bunte, vielfältige generationenübergreifende Gottesdienste,
… eine Theologin, einen Theologen, die/der neue Impulse einbringt und Projekte begleitet, teamfähig ist und die Bereitschaft mitbringt, gemeinsam mit dem Pfarrteam, den Presbyterinnen und Presbytern und Haupt- und Ehrenamtlichen die Gesamtkirchengemeinde inhaltlich zu füllen und damit Kirche für die Region zu werden.
Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns!
Auskünfte erteilen Ihnen gerne:
die Vorsitzende des Gesamtpresbyteriums, Anne Fennel, 0172 4580962, anne.fennel@ekir.de und
der stellvertretende Vorsitzende des Bereichspresbyteriums Uchtelfangen,
Dr. Karsten Schmidt, 06825/43215, karsten.schmidt@ekir.de
Pfarrerin Gabriele Kräuter, 068543283397, gabriele.kraeuter@ekir.de
Pfarrer Ulrich Kräuter, 068543283397, ulrich.kraeuter@ekir.de
Pfarrerin Heike Schmidt, 068274109960, heike.schmidt@ekir.de
der stellvertretende Vorsitzende des Bereichspresbyteriums Uchtelfangen,
Dr. Karsten Schmidt, 06825/43215, karsten.schmidt@ekir.de
Pfarrerin Gabriele Kräuter, 068543283397, gabriele.kraeuter@ekir.de
Pfarrer Ulrich Kräuter, 068543283397, ulrich.kraeuter@ekir.de
Pfarrerin Heike Schmidt, 068274109960, heike.schmidt@ekir.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage
unter www.evangelisch-stwendel-illtal.de.
unter www.evangelisch-stwendel-illtal.de.
Ihre Bewerbung mit Nachweis der Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 PStG richten Sie
bitte bis drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes postalisch oder per E-Mail
an das Gesamtpresbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde St. Wendel-Illtal
über den stellvertretenden Vorsitzenden des Bevollmächtigtenausschusses
Kirchenkreis an der Saar, Markus Karsch, Superintendentur,
Sauerwiesweg 1, 66117 Saarbrücken, markus.karsch@ekir.de.
bitte bis drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes postalisch oder per E-Mail
an das Gesamtpresbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde St. Wendel-Illtal
über den stellvertretenden Vorsitzenden des Bevollmächtigtenausschusses
Kirchenkreis an der Saar, Markus Karsch, Superintendentur,
Sauerwiesweg 1, 66117 Saarbrücken, markus.karsch@ekir.de.
Nr. 134Sonstige Stellen
Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Daun
Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) West ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten "Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Daun“ zum 1. Mai 2027 neu zu besetzen.
Nach einer sechsmonatigen Erprobungszeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt.
Sie werden in Verwaltungsangelegenheiten und diakonisch durch eine Militärseelsorgeassistentin unterstützt.
Ihnen stehen zur Verfügung:
- ein Fahrzeug für Dienstreisen,
- ein Büro und
- ein Besprechungsraum.
Aufgabengebiet:
- Sie stellen die seelsorgliche Begleitung von Soldatinnen und Soldaten an den Standorten Daun und Gerolstein sicher.
- Sie führen Lebenskundlichen Unterricht und Lebenskundliche Seminare für Soldatinnen und Soldaten durch.
- Sie halten regelmäßig Standortgottesdienste und Andachten.
- Sie veranstalten Rüstzeiten für Soldatinnen und Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien.
- Sie nehmen an mehrtägigen Konventen des EMilD West teil.
- Sie arbeiten mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene) und der Außenstelle West des Militärrabbinats zusammen.
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
- Sie sind evangelische Theologin oder evangelischer Theologe und verfügen über die Ordination einer Gliedkirche der EKD (Landeskirche).
- Sie werden von Ihrer Landeskirche für den Dienst in der Militärseelsorge freigestellt.
- Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
- Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde.
- Sie verfügen über Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik.
- Sie verfügen über Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Ergänzende Informationen:
- Sie arbeiten in Vollzeit oder in Teilzeit.
- Telearbeit und mobiles Arbeiten sind nach Prüfung im Einzelfall möglich. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die spezifisch pastorale Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
- Die Bereitschaft zum Führen des Dienst-Kfz, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen und darüber hinaus zur Einsatzbegleitung im Ausland in Vollzeit sowie zur ökumenischen und multireligiösen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
- Für die seelsorgliche Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungs-gesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre
Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA)
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung des landeskirchlichen Dienstweges und der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 11. November 2026.
Für Rückfragen stehen der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA, Direktor beim EKA Burkhardt (Tel. 030 310181170), und der Leiter des EMilD West, Leitender Militärdekan ThDr. Rohde (Tel. 02203 908 4305), gerne zur Verfügung.
PVSt, Deutsche Post AG, · Entgelt bezahlt |