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Nachruf

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Habe deine Lust am Herrn;
der wird dir geben, was dein Herz wünscht.
(Psalm 37,4)

Am 4. März 2026 verstarb das ehemalige nebenamtliche Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Dr. Irmela Müller-Stöver
Ärztin
* 21. Januar 1944
† 4. März 2026

Die Evangelische Kirche im Rheinland trauert um Frau Dr. Irmela Müller-Stöver, die in den Jahren 1989 bis 1997 als nebenamtliches Mitglied der Kirchenleitung deren Beratungen durch ihre Persönlichkeit und Fachwissen mit geprägt hat.
Die Evangelische Kirche im Rheinland dankt Dr. Irmela Müller-Stöver sehr für ihr großes und langjähriges Engagement auf allen Ebenen ihrer Kirche. Diakonie und Ökumene lagen ihr am Herzen. Sie hat sich insbesondere in den Prozess der Veränderung des Missionswerkes intensiv eingebracht. Von 2009 bis 2020 war sie stellvertretende Vorsitzende des Nominierungsausschusses.
Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen, die um sie trauern. Für sie bitten wir um Gottes Beistand. Zugleich trauen wir darauf, dass Gottes Wege auch dort nicht zu Ende sind, wo unser gemeinsamer Weg hier auf der Erde endet. Jesus Christus hat von sich gesagt: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt. Und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben.“ (Joh. 11,25f.)
In der Hoffnung und in dem Vertrauen, dass Dr. Irmela Müller-Stöver nun bei Christus ist und dies nun selbst erfährt, wünschen wir ihrer Familie Trost und Kraft in der Zeit ihrer Trauer.
Düsseldorf, den 12. März 2026
Für die Leitung der
Evangelischen Kirche im Rheinland
Dr. Thorsten Latzel, Präses

Gesetze / Verordnungen / Normen

Nr. 58Erste Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Erprobung
des geteilten Leitungsamtes im Amt der Superintendentin oder
des Superintendenten im Kirchenkreis Wuppertal

Vom 19. Februar 2026

Auf Grund von § 1 Absatz 1 Erprobungsgesetz vom 12. Januar 2018 (KABl. S. 48), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 19. Januar 2024 (KABl. S. 91), hat die Kirchenleitung die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung zur Erprobung des geteilten Leitungsamtes im Amt der Superintendentin oder des Superintendenten im Kirchenkreis Wuppertal vom 4. Juli 2025 (KABl. S. 322) wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Angaben „§§ 42 Absatz 1 und 48 Absätze 1 und 3 Kirchenorganisationsgesetz (KOG)“ durch die Angaben „§§ 42 Absätze 1 und 11 und 48 Absätze 1 und 3 Kirchenorganisationsgesetz (KOG)“ ersetzt und nach den Wörtern „vollen Pfarrstelle“ die Wörter „für acht Jahre“ eingefügt.
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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Düsseldorf, den 19. Februar 2026
Siegel
Evangelische Kirche im Rheinland
Die Kirchenleitung
Dr. Weusmann

Arbeitsrechtsregelungen

Änderung des Dienstrechts der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1851775
Az. 12-10:0002
Düsseldorf, 25. Februar 2026
Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat aufgrund von § 2 Absatz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) die nachstehende Arbeitsrechtsregelung getroffen, die hiermit gemäß § 15 Absatz 1 ARRG bekannt gemacht wird.
Die Regelung ist gemäß § 3 Absatz 1 ARRG verbindlich.
Das Landeskirchenamt

Nr. 59Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung des BAT-KF – § 20a Absatz 1 BAT-KF

Vom 25. Februar 2026

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§ 1
Änderung des BAT-KF

Der Bundesangestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF), zuletzt geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 12. November 2025, wird wie folgt geändert:
In § 20a werden in Absatz 1 hinter Satz 1 folgende Sätze 2 bis 6 eingefügt:
Für den Fall, dass in der Dienststelle keine Mitarbeitendenvertretung besteht, kann die Dienststellenleitung allen Mitarbeitenden gemeinsam ein Angebot zu alternativen Anreizen im Sinne von Satz 1 machen. Das Angebot soll sich an vergleichbaren Dienstvereinbarungen benachbarter Dienststellen orientieren und als Nebenabrede im Sinne von § 2 Absatz 3 mit den Mitarbeitenden vereinbart werden. Die Nebenabrede kann vom Dienstgeber nur gegenüber allen Mitarbeitenden gekündigt werden. Hierbei gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats.
Voraussetzung für Maßnahmen nach den Sätzen 2 bis 5 sind Bemühungen zur Bildung einer Mitarbeitendenvertretung oder einer Wahlgemeinschaft für mehrere benachbarte Dienststellen.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 25. Februar 2026 in Kraft.
Dortmund, den 25. Februar 2026
Rheinisch-Westfälisch-Lippische
Arbeitsrechtliche Kommission
Der Vorsitzende

Satzungen / Verträge

Nr. 60Satzung
zur Aufhebung der Satzung
der Evangelischen Kirchengemeinde Haan

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Das Presbyterium der Evangelische Kirchengemeinde Haan hat auf Grund von Artikel 75 Absatz 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 19. Januar 2023 (KABl. 2024 S. 58), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 7. Februar 2025 (KABl. S. 98), folgende Satzung erlassen:
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§ 1

Die Satzung über die Leitung und Verwaltung der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 15. Januar 1992 (KABl. S. 95) wird aufgehoben.
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§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Haan, den 8. Oktober 2025
Siegel
Evangelische Kirchengemeinde
Haan
gez. Unterschriften
Siegel
Genehmigt
Düsseldorf, den 15. Januar 2026
Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt

Bekanntmachungen

Nr. 61Aufhebung von Pfarrstellen

In der Ev. Kirchengemeinde Düren, Kirchenkreis Jülich, ist mit Wirkung vom 1. März 2026 die 6. Pfarrstelle aufgehoben worden.
In der Ev. Kirchengemeinde Lüttringhausen, Kirchenkreis Lennep, ist mit Wirkung vom 1. April 2026 die 3. Pfarrstelle aufgehoben worden.

Personalnachrichten

Nr. 62Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Verstorben

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Pfarrer i.R. Norbert Deutsch am 12. Februar 2026, zuletzt Pfarrer in der Gemeinde Neuerkirch-Biebern, geboren am 8. Mai 1955 in Neukirchen-Vluyn, ordiniert am 21. Dezember 1986 in Neulouisendorf.
Pfarrer i.R. Martin Gres am 15. Februar 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Moers-Scherpenberg, geboren am 24. März 1955 in Essen, ordiniert am 18. September 1983 in Moers-Scherpenberg.
Pfarrer i.R. Karl Johannes Keller am 6. Februar 2026, zuletzt Pfarrer in der Kirchengemeinde Dormagen, geboren am 24. Oktober 1929 in Kempen, ordiniert am 2. Februar 1958 in Essen-Schonnebeck.
Pfarrer i.R. Max Strecker am 27. Januar 2026, zuletzt Pfarrer in der 8. kreiskirchlichen Pfarrstelle in Essen, geboren am 29. Juli 1961 in Bonn, ordiniert am 26. Juni 1993 in Werden.
Pfarrer i.R. Heinrich Teubel am 10. Februar 2026, zuletzt Pfarrer in Koblenz (Standortpfarrer), geboren am 15. Oktober 1930 in Pilsen, ordiniert am 5. Mai 1963 in Walsum-Aldenrade.

Stellenangebote

Nr. 63Pfarrstellenausschreibungen

1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Rüttenscheid

Die Evangelische Kirchengemeinde Essen-Rüttenscheid sucht zum 1. September 2026 eine Pfarrperson (m/w/d) zur Wiederbesetzung der 1. Pfarrstelle, die in vollem Stellenumfang (100 %) freigegeben wird.
Zusammen mit drei weiteren benachbarten Kirchengemeinden ist Rüttenscheid Teil des Gestaltungsraumes Essen Mitte-West, der sich auf den Weg zur Fusion begeben hat. Die Stellenanteile der weiteren Gemeindepfarrstelle, welche ebenfalls zum 1. September frei wird, gehen in den Gestaltungsraum. Aus diesem heraus wird in Team-Arbeit die theologische Versorgung der beteiligten Gemeinden gesichert. In jeder Alt-Gemeinde verbleibt eine Pfarrstelle als Gesicht und Ansprechpartner*in vor Ort. Sie sollen das Rüttenscheider Gesicht werden.
Rüttenscheid ist eine Gemeinde unierten Bekenntnisses mit 5.364 Gemeindemitgliedern. Neben den hauptamtlich Mitarbeitenden engagieren sich ca. 100 Ehrenamtliche an den beiden Predigtstätten – der Reformationskirche und dem Gemeindezentrum Isenbergstraße, in dem unter anderem eine Seniorenwohnanlage mit 30 Wohnungen, dem Zentrum 60plus – Begegnungsstätte für Senior*innen – sowie eine von drei evangelischen Rüttenscheider Kitas in Trägerschaft des Ev. Kitaverbandes Essen beheimatet sind. Besonders stolz sind wir auf die vielfältigen Gruppen und Kooperationen der Gemeinde. Mit dem EMO hat die Gemeinde ein offenes Jugendzentrum mit 1,5 Vollzeitkräften, das über die Stadtgrenzen hinaus für seine Kulturarbeit bekannt ist.
Als urbaner und beliebter Stadtteil mit besonders vielen hier ansässigen jungen Familien beherbergt Rüttenscheid mehrere Grund- und weiterführende Schulen, darunter eine städtisch/evangelische Grundschule. Rüttenscheid ist für seine RÜ – die Rüttenscheider Straße – bekannt, die vielfältige gastronomische, Shopping- und Freizeitmöglichkeiten bietet. Das Aalto-Theater und das Folkwangmuseum sowie weitere Museen und mehrere kleinere Theater bieten ein großes kulturelles Angebot. Auch der Grugapark darf als Naherholungsgebiet nicht vergessen werden. Auf der RÜ befinden sich zudem mehrere Haus- und Facharztpraxen sowie in unmittelbarer Nähe mehrere Krankenhäuser.
Auf Wunsch können wir Ihnen eine Pfarrdienstwohnung zuweisen oder bei der Wohnungssuche helfen. Es ist für alle Bedürfnisse gesorgt. Jetzt fehlen nur noch Sie. Wir wünschen uns eine Pfarrperson, die
  • offen und modern ist,
  • unser Interesse an einem regen Gottesdienst- und Gemeindeleben teilt,
  • eine Team-Player*in ist, mit den Theolog*innen des Gestaltungsraumes, den hauptamtlich Mitarbeitenden sowie mit unseren Gruppen und Kreisen vertrauensvoll zusammenarbeitet,
  • unsere Ehrenamtlichen begleitet und
  • der die Ökumene wichtig ist.
Mehr über uns erfahren Sie über unsere Webseite: reformationskirche.de
oder direkt von unserer Presbyteriumsvorsitzenden Helga Siemens-Weibring – Tel. 0201 779560,
E-Mail siemens.weibring@ekir.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Richten Sie diese bitte innerhalb von drei Wochen ab Erscheinen dieses Amtsblattes über die Superintendentin des Kirchenkreises Essen, Pfarrerin Marion Greve, III. Hagen 39, 45127 Essen, gerne auch per E-Mail: superintendentur.essen@ekir.de, an das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Rüttenscheid.
Auf die Pfarrstelle können sich Personen bewerben, die die Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 PStG besitzen; Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst, die nach dem 1. März 2008 in den Probedienst berufen wurden und denen die Urkunde über ihre Anstellungsfähigkeit bereits ausgestellt worden ist, können sich ebenfalls bewerben. Eine Übertragung ist ab dem in der Urkunde über die Anstellungsfähigkeit angegebenen Datum möglich.

1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Karthause

Die Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-Karthause sucht für die Pfarrstelle (100%) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrperson. Die Stelle kann auch geteilt werden. Unsere Kirchengemeinde, zu der auch die Ortsgemeinden Lay und Waldesch gehören, hat ihr Gemeindezentrum im Koblenzer Höhenstadtteil Karthause.
Sie liegt in einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld mit sehr guter Infrastruktur. Die Kirchengemeinde unterhält zwei gut etablierte Kindertagesstätten.
Mittelpunkt unseres Gemeindelebens ist das Dreifaltigkeitshaus, in dem wir die wöchentlichen Gottesdienste feiern und sich unsere vielfältigen Gruppen und Kreise treffen. Zudem besteht ein monatliches Gottesdienstangebot in der Senioreneinrichtung der Geschwister de Haye’schen Stiftung.
Das Gemeindezentrum „Dreifaltigkeitshaus“ wird wegen seiner vielfältigen Konzerte und Veranstaltungen über unseren Stadtteil hinaus in der Öffentlichkeit als kulturelle Bereicherung wahrgenommen.
Wir sind
  • eine lebendige, offene Gemeinde (uniertes Bekenntnis mit lutherischem Katechismus) mit etwa 2750 Mitgliedern, die großen Wert auf den Gottesdienst legt,
  • eine musikalisch außerordentlich aufgeschlossene Gemeinde mit einem hauptamtlichen B-Kirchenmusiker, einem weiteren Kirchenmusiker sowie vielen begeistert Musizierenden (musikalische Arbeit mit Kindern, Jugendband, Chor, zahlreiche Konzerte unterschiedlicher Stilrichtungen, Musik im Gottesdienst und musikalische Abendandachten). Der „Förderverein Kirchenmusik“ unterstützt die musikalische Arbeit in unserer Kirchengemeinde.
  • eine Gemeinde für alle Altersgruppen: etablierte und gerne angenommene Kinderkirche samstags, Mädchengruppe, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Angebote für Erwachsene und Senioren (Ev. Frauenhilfe, Männerkreis, Bücherei, Treff am Donnerstag sowie die ökumenische Initiative „Karthause Aktiv“),
  • eingebunden in den Evangelischen Gemeindeverband Koblenz.
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit,
  • die mit Freude und Kreativität das Evangelium zeitgemäß und verständlich verkündigt und Gewicht legt auf Predigt, Liturgie und musikalische Gestaltung in lebendigen Gottesdiensten,
  • die offen auf Menschen zugeht und die Fähigkeit mitbringt, die Bedürfnisse unserer Gemeindeglieder wahrzunehmen und seelsorglich zu begleiten,
  • die kontaktfreudig, empathisch und teamorientiert bewährte und neue Wege der Gemeindearbeit in all ihrer Vielfalt mit uns geht,
  • die die bestehende kirchenmusikalische Arbeit unterstützt und fördert.
Die Arbeit in der Gemeinde wird unterstützt durch
  • ein sehr engagiertes, funktionierendes Team von Hauptamtlichen mit einem Küster, zwei Bezirkshelferinnen in Teilzeit sowie den beiden Leiterinnen der Kindertagesstätten,
  • ein kollegiales und fachkundiges Presbyterium mit zielorientierter und effizienter Arbeitsweise,
  • das gemeinsame Verwaltungsamt des Ev. Gemeindeverbands Koblenz, das uns von Verwaltungsaufgaben entlastet und fachberatend zur Seite steht. Unsere Gemeindesekretärin ist dort eingebunden.
Als Dienstwohnung steht wegen Renovierungsbedarf erst mittelfristig das Pfarrhaus mit Garten in unmittelbarer Nähe des Dreifaltigkeitshauses zur Verfügung. Gerne sind wir in der Zwischenzeit bei der Wohnungssuche behilflich.
Auf die Pfarrstelle können sich alle Personen bewerben, die die Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 Pfarrstellengesetz besitzen.
Sie interessieren sich für weitere Informationen und Aktuelles aus unserem Gemeindeleben?
Auf unserer Homepage finden Sie die aktuelle Ausgabe unseres Gemeindebriefes.
https://ev-kirche-karthause.de
Vorab steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung:
Christian Schönig (Vorsitzender des Presbyteriums)
E-Mail christian.schoenig@ekir.de
Tel. 0261 28745172
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, gerne auch per E-Mail. Bitte richten Sie diese innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes an das Presbyterium der Kirchengemeinde Koblenz-Karthause über den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz, Mainzer Straße 81, 56075 Koblenz, E-Mail superintendentur.koblenz@ekir.de

2. und 4. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Hückeswagen

Pfarrstelle(n) im Bergischen Land – gestalten Sie Kirche mit uns!
In den seit 2018 pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinden Hückeswagen und Bergisch Born sind 1,5 Pfarrstellenanteile neu zu besetzen. Die Aufteilung der Stellenanteile ist flexibel gestaltbar (z.B. 100% und 50% oder 75% und 75%).
Beide Pfarrstellen sind der Kirchengemeinde Hückeswagen zugeordnet. Die Gemeinden sind unierten Bekenntnisses.
Durch die pfarramtliche Verbindung ist aktuell in Hückeswagen eine Pfarrstelle vakant; für die Gemeinde in Bergisch Born wird ab dem 1. August 2026 ein halber Stellenanteil frei. Der derzeit noch tätige Pfarrer in Hückeswagen tritt Mitte 2028 in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt sind 1,25 Stellenanteile für Hückeswagen und 0,25 Stellenanteile für Bergisch Born vorgesehen. Bis dahin soll auf Grundlage bereits entwickelter Ideen gemeinsam ein tragfähiges und praxisnahes Konzept zur künftigen Arbeitsaufteilung erarbeitet werden.
Die Gemeinden sind in einer Region verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Radevormwald.
Wen wir suchen
Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die bzw. der:
  • Freude daran hat, den christlichen Glauben zeitgemäß und überzeugend zu vermitteln und Menschen zum lebendigen Glauben an Jesus Christus einzuladen,
  • Gottesdienste gerne feiert und sie als Herzstück des Gemeindelebens versteht,
  • Menschen offen, herzlich und zugewandt begegnet,
  • kreativ ist, Neues ausprobiert und dabei bewährte Traditionen wertschätzt,
  • kommunikativ und teamorientiert arbeitet sowie Leitungs- und Organisationskompetenz mitbringt,
  • ordiniert ist und wählbar gem. § 2 Absatz 1 Pfarrstellengesetz.
Was wir Ihnen bieten
Leben und arbeiten im Bergischen Land
Hückeswagen und Bergisch Born liegen im landschaftlich reizvollen Bergischen Land. Köln und das Ruhrgebiet sind jeweils nur ca. 40 km entfernt, das Städtedreieck Remscheid-Solingen-Wuppertal liegt in direkter Nachbarschaft. Die Autobahn A1 ist gut erreichbar.
Die Kirchengemeinde Hückeswagen
Hückeswagen ist eine Kleinstadt mit rund 15.000 Einwohner:innen, historischem Stadtkern und Schloss. Vor Ort gibt es vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten sowie Grund-, Haupt- und Realschule; Gymnasien befinden sich in den Nachbarstädten.
Die Evangelische Kirchengemeinde zählt derzeit etwa 4.300 Gemeindemitglieder. Neben der Pauluskirche stehen zwei Gemeindezentren mit guten räumlichen Möglichkeiten für die Gemeindearbeit zur Verfügung.
Bei uns erwarten Sie:
  • ein engagiertes Team aus einem Pfarrer (bis 2028), zwei Prädikant:innen, einem Kirchenmusiker, einem Jugendleiter, zwei Küstern sowie vielen engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • ein aufgeschlossenes, motiviertes Presbyterium,
  • ein vielfältiges kirchenmusikalisches Angebot – von Klassik bis Moderne,
  • zwei Kindergärten sowie ein wachsendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien,
  • auf Wunsch ein großzügiges Pfarrhaus mit Garten,
  • eine Arbeitszeitregelung, die – entsprechend der Stellenanteile – einen predigtfreien Sonntag im Monat sowie einen festen freien Arbeitstag pro Woche ermöglicht.
Die Kirchengemeinde Bergisch Born
Bergisch Born ist ein Stadtteil von Remscheid mit etwa 2.000 Einwohner:innen und rund 700 Gemeindemitgliedern. Vor Ort gibt es Kindergärten, eine Waldorfschule sowie ein christliches Hospiz für die Region.
Bei uns erwarten Sie:
  • eine lebendige Gemeinde mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, darunter ein Prädikant, eine Diakonin, ein sehr flexibler nebenberuflicher Kirchenmusiker, ein christlicher Chor, eine Jugendleiterin (auf Stundenbasis) und eine Hausmutter,
  • eigenständig arbeitende Gemeindegruppen,
  • ein Predigtplan, bei dem zwei Gottesdienste pro Monat von Gastprediger:innen oder Ehrenamtlichen übernommen werden,
  • ein teamorientiertes Presbyterium, das gerne und gut miteinander arbeitet,
  • enge Vernetzung mit örtlichen Vereinen, sichtbar in gemeinsamen Festen und Veranstaltungen,
  • ein tragfähiges Gebäudekonzept mit einer mittelgroßen, multifunktional genutzten Kirche.
Bei Bedarf unterstützen wir gerne bei der Wohnungssuche.
Gemeinsam unterwegs
Im Rahmen der pfarramtlichen Verbindung gibt es ein gemeinsames Konfirmandenkonzept. Die Gottesdienste am 5. Sonntag im Monat feiern wir gemeinsam – abwechselnd an unterschiedlichen Orten.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Homepages:
Ev. Kirchengemeinde Hückeswagen: https://www.ev-kirche-hueckeswagen.de
Ev. Kirchengemeinde Bergisch-Born: https://bb-kirchengemein.de
Nähere Auskünfte erteilen
die Vorsitzende des Presbyteriums in Hückeswagen: Elvira Persian,
Telefon: 0151 46429311, E-Mail: elvira.persian@ekir.de
die Vorsitzende des Presbyteriums in Bergisch-Born: Angelika Macholl,
Telefon: 02196 82797, E-Mail: angelika.macholl@ekir.de
die Superintendentin des Kirchenkreises Lennep: Pfarrerin Annette Cersovsky,
Telefon: 02191 9681-0, E-Mail: annette.cersovsky@ekir.de
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes an das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hückeswagen über die Superintendentin des Kirchenkreises Lennep, Geschwister-Scholl-Str. 1A, 42897 Remscheid.
Gerne auch per E-Mail an: suptur@kklennep.de

10. Pfarrstelle im Evangelischen Kirchenkreis Moers

Der evangelische Kirchenkreis Moers sucht ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Pfarrperson (m/w/d) zur Erteilung von Religionsunterricht am Julius-Stursberg-Gymnasium und an der Gesamtschule Niederberg in Neukirchen-Vluyn. Die Stelle ist mit einem Dienstumfang von 100 Prozent zu besetzen, dies entspricht einem Stundendeputat von 25,5 Wochenstunden.
Die beiden Schulen sind in einem Schulzentrum untergebracht. Das Schulzentrum liegt am Rande von Neukirchen-Vluyn, einer lebendigen Kleinstadt am linken Niederrhein. Die Mischung von Natur und Industriekultur geben der Stadt ihren Charme. Ein direkter Anschluss an die Autobahnen A40 und A57 sorgen für gute Erreichbarkeit.
Die bereits bestehenden guten Kontakte zwischen Gymnasium und Gesamtschule sollen durch eine gemeinsame Pfarrperson weiter ausgebaut und Synergien nutzbar gemacht werden. Neben einem engagierten Kollegium und ökumenisch orientierten katholischen und evangelischen Fachkolleg:innen freut sich ein Team von Sozialarbeiter:innen und die Schulleitung auf Ihr Kommen.
Gesucht wird eine Pfarrperson, die einen modernen, den Lernenden zugewandten konfessionellen Religionsunterricht in der Unter-, Mittel- und Oberstufe anbietet. Eine fachliche Zusammenarbeit mit Kolleg:innen sollte für Sie selbstverständlich sein. Schulische und/oder pädagogische Erfahrungen sind von Vorteil, um Lernarrangements kompetenzgerecht zu gestalten und Lernprozesse von Lernenden individuell zu unterstützen auf der Grundlage des für die jeweilige Schulform kompetenzorientierten Curriculums.
Beide Schulen bieten interessante Gestaltungsmöglichkeiten für ein lebendiges Schulleben. Erwartet wird die Bereitschaft, für Heranwachsende in ihren Lebensfragen sowie für das Kollegium und Mitarbeitenden an beiden Schulen Schulseelsorger:in zu sein.
Unterstützung bei Ihrer Arbeit erhalten Sie sowohl fachlich als auch persönlich durch das Schulreferat Duisburg/Niederrhein. Als Schulpfarrer:in sind Sie zugleich Teil der synodalen Gemeinschaft im Kirchenkreis Moers. Wir freuen uns darauf, dass Sie sich in ihr mit Ihren Gaben und Fähigkeiten einbringen.
Nähere Informationen zu den Schulen finden Sie auf deren Web-Seiten: https://www.jsg-nv.de/ und https://gesamtschule-niederberg.de/. Nähere Auskünfte erteilt Pfarrerin Annette Vetter, Schulreferentin im Evangelischen Schulreferat Duisburg/Niederrhein (Tel. 0157 86117157).
Die Pfarrstelle kann nur mit Personen besetzt werden, die die Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 Pfarrstellengesetz haben.
Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung im Kirchlichen Amtsblatt an den Superintendenten des Kirchenkreises Moers, Pfarrer Wolfram Syben, Mühlenstraße 20, 47441 Moers, auf dem Postweg oder per E-Mail an
superintendentur.moers@ekir.de zu richten.

Nr. 64Sonstige Stellen

B-Kirchenmusikstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Gummersbach

Die Evangelische Kirchengemeinde Gummersbach
sucht eine/n B-Kirchenmusiker/in (Kantor/in - m/w/d) (100 %-Stelle)
Prägen Sie die musikalische Zukunft in Gummersbach
Gummersbach ist Kreisstadt mit ca. 54.000 Einwohnern und liegt im idyllischen Oberbergischen Land mit sehr guter Verkehrsanbindung nach Köln.
Kirchenmusik ist unser Herzschlag. Die Evangelische Kirchengemeinde Gummersbach ist weit über die Grenzen des Oberbergischen für ihre lebendige Kirchenmusik und ihre vielfältige Chorlandschaft bekannt. Diese Arbeit wird von engagierten Ehrenamtlichen und professionellen Kräften getragen.
Nach einer Ära herausragender musikalischer Arbeit suchen wir nun Sie für eine neue Etappe: Eine motivierte und teamfähige Persönlichkeit, die unsere kirchenmusikalische Arbeit ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit mit eigener Handschrift weiterentwickelt.
Was wir Ihnen bieten: Ihre musikalische Spielwiese
Wir stellen Ihnen ein starkes Fundament zur Verfügung – und Sie entscheiden, wie Sie darauf aufbauen:
  • Hervorragende Instrumente: Eine Schuke-Orgel (30 Register, 1982), ein Blüthner- und ein Ibach-Flügel sowie mehrere E-Pianos warten auf Sie.
  • Lebendige Chöre: Eine begeisterte Kantorei & Figuralchor (ca. 80 Mitglieder), ein mitreißender Gospelchor (ca. 50 Mitglieder), der Kinderchor „Kirchenmäuse & Katzen“ (ca. 30 Kinder) sowie weitere Ensembles und eine Band freuen sich auf neue Impulse.
  • Modernes Setup: Freuen Sie sich auf moderne Gottesdienstformate und regelmäßige Streaming-Veranstaltungen, professionell begleitet durch unser engagiertes Technikteam für Ton, Video und Präsentation.
  • Rückendeckung pur: Ein starkes Team aus nebenberuflichen Kirchenmusiker/innen und Ehrenamtlichen unterstützt Sie tatkräftig. Zudem fördert unser Verein "Freundeskreis für Kirchenmusik" Ihre Projekte auch finanziell.
Ihre Aufgaben: Schwerpunktsetzung statt „Alles auf einmal“
Wir erwarten nicht den Alleskönner. Vielmehr möchten wir, dass Sie Ihre Stärken entfalten können:
  • Sie übernehmen die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in unseren beiden Seelsorgebereichen – wobei Sie die Freiräume haben, durch die Koordination und Einteilung der nebenberuflichen Kolleginnen und Kollegen für Entlastung und regelmäßige freie Wochenenden zu sorgen.
  • Sie begleiten abwechslungsreiche Formate wie Lobpreisgottesdienste, Familienkirchen, „Open Praise“-Jugendgottesdienste sowie Schul- und KiTa-Gottesdienste.
  • Sie leiten Vokalensembles und planen eigene Konzertprojekte für die Chorarbeit.
  • Sie wirken an der kreativen Weiterentwicklung unserer musikalischen Formate mit.
Für Rückfragen und Vorabinformationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Annette Giebeler (Kantorin): annette.giebeler@ekir.de
  • Dr. Annemarie Sirrenberg (Kreiskantorin): annemarie.sirrenberg@ekir.de
  • Dieter Frey (Personalkirchmeister): dieter.frey@ekir.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Diese richten Sie bitte an: Evangelische Kirchengemeinde Gummersbach, Dieter Frey, Von-Steinen-Str. 2, 51643 Gummersbach.
Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juli 2026. Die musikalisch-praktische Vorstellung findet nach Absprache statt.

Evangelische Seelsorge in der JVA Geldern

In der JVA Geldern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Evangelischen Seelsorgerin/eines Evangelischen Seelsorgers
als Beamtin/Beamter oder Beschäftigte/Beschäftigter des Landes NRW zu besetzen.
Der Dienst- bzw. Beschäftigungsumfang beträgt 100 Prozent.
Die JVA Geldern ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges mit 681 Haftplätzen für Männer, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt worden sind. Besonderer Schwerpunkt der JVA ist die Berufsbildung für männliche Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen.
Grundaufgabe des Pfarrdienstes in der JVA-Geldern ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen und ihrer Familien in Einzelseelsorge, Paarberatung, Gruppenarbeit und Gottesdiensten (14-tägig im Wechsel mit dem kath. Seelsorger). Ebenso beinhaltet dieser Pfarrdienst den Kontakt und den seelsorglichen Blick für alle Mitarbeitenden der Behörde sowie deren Angehörige und ein Seelsorgeangebot, wenn sie es wünschen. Unter den Gefangenen, Mitarbeitenden und ihren Angehörigen gehören viele keiner Religionsgemeinschaft an oder sind einer anderen Konfession oder Religion verbunden. Von JVA Seelsorger*innen wird in jedem Fall die vorbehaltlose Zuwendung zu allen Menschen im Bereich ihrer JVA unabhängig von deren religiöser oder weltanschaulicher Prägung erwartet.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen, den übrigen Mitarbeitenden der JVA sowie den ehrenamtlich Mitarbeitenden wird vorausgesetzt.
Die Seelsorgerin oder der Seelsorger sollte über eine pastoral-psychologische Seelsorgeausbildung (KSA) oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, die eine vertiefte seelsorgliche Begleitung bei Sinnsuche, Trauerarbeit oder der Konfrontation mit Schuld ermöglicht. Auch die Fähigkeit, eigene und fremde Grenzen zu erkennen und zu respektieren, sollte vorhanden sein ebenso wie die Bereitschaft zu Supervision und Fortbildung (vor allem „Basiskurs Gefängnisseelsorge“ der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland). Die Teilnahme an der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in NRW ist obligatorisch, eine Offenheit für kreiskirchliche Aufgaben und Prozesse ist ebenso erwünscht wie die Verbundenheit mit dem Pfarrkonvent und das Engagement in der Kreissynode.
Die Konferenz der Gefängnisseelsorge steht zur Unterstützung in der Einarbeitung und zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung.
Die kirchliche Anbindung und Fachaufsicht wird durch den Evangelischen Kirchenkreis Kleve gewährleistet.
Diese Stelle kann mit Personen besetzt werden, die die Wahlfähigkeit nach § 2 Absatz 1 Pfarrstellengesetz haben.
Wir freuen uns auch über Bewerbungen von anderen ordinierten Theologinnen und Theologen, ordinierten Diakoninnen und Diakonen, für die ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis als Beschäftigte des Landes begründet werden kann.
Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist 42 Jahre. Von ihr kann nach landesrechtlichen Regeln im Einzelfall bis zum 60 Lebensjahr abgewichen werden.
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW, bzw. eine entsprechende Eingruppierung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Personalabteilung des Landeskirchenamtes informiert gerne zu den Auswirkungen eines Dienstherrenwechsels, Landeskirchenrätin Iris Döring, Tel 0211 4562-283, E-Mail iris.doering@ekir.de.
Für weitere Fragen erreichen Sie
Superintendent Robert Arndt, 02823 919064, robert.arndt@ekir.de,
den Vorsitzenden der Konferenz Gefängnisseelsorge, Michael Lucka,
Tel. 0201 7246-371, E-Mail Michael.Lucka@jva-essen.nrw.de oder
Kirchenrätin Eva Bernhardt unter Tel. 0211 4562-536, E-Mail eva.bernhardt@ekir.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbung.
Richten Sie Ihre Bewerbung als zusammengefasste PDF-Datei bitte bis drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes per E-Mail an den Evangelischen Kirchenkreises Kleve,
superintendentur.kleve@ekir.de.

Berichtigungen

Nr. 65Urkunde
über die Veränderung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel durch Angliederung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Heerdt und die Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel in „Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Linksrheinisch“

Die Urkunde über die Veränderung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel durch Angliederung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Heerdt und die Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel in „Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Linksrheinisch“ wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 4 Unterabsatz 2 muss es richtig heißen:
„die 3. Pfarrstelle der bisherigen Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel wird 2. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Linksrheinisch,“
Impressum
Herausgeberin:
Evangelische Kirche im Rheinland, Das Landeskirchenamt, Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf
Telefon 0211 4562-0, E-Mail KABL.Redaktion@ekir.de
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