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Fortbildung in den ersten Berufsjahren (FeBE) für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder

Vom 10. Januar 2001

(KABl. S. 154)

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I.
Einleitung

1991 wurde von der AG-EL (Arbeitsgemeinschaft Elementarbereich) das Curriculum „Theologie in Tageseinrichtungen für Kinder – Religionspädagogischer Grundkurs für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ entwickelt. 1992 wurde es von der AG-EL verabschiedet und dem Landeskirchenamt mit der Bitte, dieses Curriculum zu beraten und zu beschließen, überreicht.
Dieses Curriculum ist auf breiter Ebene diskutiert (Fachberatungen der Kirchenkreise, Synodalbeauftragte für Kindergartenarbeit, Schulreferentinnen/Schulreferenten) und in vielen Gremien (Ständiger Ausschuss für Erziehung und Unterricht, Schulabteilung des Landeskirchenamtes, Kindergartenausschuss, Kollegium des Landeskirchenamtes, Ständiger Finanzausschuss) über einen Zeitraum von zwei Jahren beraten worden.
Viele Gremien haben sich für die Durchführung des Curriculums ausgesprochen. Die Kirchenleitung nahm das Curriculum in ihrer Sitzung am 9. Dezember 1993 „zustimmend zur Kenntnis“, sah aber keine Möglichkeit zur Finanzierung des notwendigen Kostenrahmens.
In der Sitzung des Landeskirchenamtes vom 17. August 1993, in der das Curriculum „Theologie in Tageseinrichtungen für Kinder“ beraten wurde, wurde festgestellt, dass vom Landeskirchenamt eine Gesamtkonzeption zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt werden soll, in der das Curriculum der AG-EL ein Baustein werden soll.
Im Januar 1998 hat die Landessynode die „Rahmenbedingungen für die Fortbildung in den ersten Berufsjahren (FeB)“ beschlossen (Beschluss 88).
Dieser Beschluss bezieht sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit. FeBE für Erzieherinnen und Erzieher bzw. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tageseinrichtungen für Kinder sind nicht einbezogen.
In Absatz 3 heißt es dann:
„Die Landessynode hält es für notwendig, dass ein Gesamtkonzept für Fortbildung erstellt wird. Dabei sollte das Anliegen der verpflichtenden Fortbildung in den ersten Berufsjahren für alle Gruppen der Mitarbeitenden vorrangige Berücksichtigung finden.“
Der Ausschuss Erziehung und Bildung hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 1998 den Beschluss der Landessynode beraten und darauf hingewiesen, dass ein eigenes Fortbildungskonzept für die Erzieherinnen und Erzieher entwickelt werden soll, dessen Schwerpunkt auf der Religionspädagogik liegt.
Beschluss (Nr. 9): „Die Arbeitsgemeinschaft Elementarbereich am PTI wird gebeten, entsprechend dem Beschluss 88 der Landessynode 1998 ein Fortbildungskonzept unter den angesprochenen Aspekten zu entwickeln.“
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II.
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

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1. Rahmenbedingungen

Mit der Fortbildung in den ersten Berufsjahren will die Evangelische Kirche im Rheinland ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit in der Phase des Berufseinstiegs begleiten und unterstützen.
Die Fortbildung soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihre vielfältigen Gaben und Qualifikationen in der Gemeinschaft mit der ganzen christlichen Gemeinde zu entfalten (vgl. 1. Petr. 4, 10).
Der evangelische Kindergarten ist ein Angebot der evangelischen Kirche und ihrer Gemeinden zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Diesen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder wahr.
Im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland befinden sich ca. 890 Einrichtungen in der Trägerschaft von 470 Kirchengemeinden und 50 Vereinen, Elterninitiativen, Stiftungen und Betrieben. Sie halten ca. 56.200 Plätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 14 Jahren bereit und beschäftigen ca. 7.000 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Arbeit mit Kindern und Familien erfordert von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an pädagogischer Kompetenz und macht somit immer wieder die Auseinandersetzung mit aktuellen pädagogischen Fragestellungen und Entwicklungen notwendig.
Kinder haben ein Recht auf Religion und religiöse Erziehung. Im Rahmen dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bietet die evangelische Tageseinrichtung ihre besonderen Möglichkeiten an, die ihr durch den Kontext einer evangelischen Kirchengemeinde gegeben sind. Sie bietet ein sinnstiftendes Umfeld, in dem Kinder, Väter und Mütter mit ihren Fragen nach Leben und Sinn, nach Orientierungen in den biblischen Traditionen Hilfe und Antwort finden können.
Die Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen nimmt in besonderer Weise die religiöse Dimension menschlichen Lebens wahr, bezieht sie bewusst in die pädagogische Arbeit ein und teilt mit den Kindern die Schätze des christlichen Glaubens, der christlichen Überlieferung, damit Leben in Freiheit und Verantwortung gelingen kann.
Da die Fachschulen für Sozialpädagogik im Blick auf die religionspädagogische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern nur erste Grundlagen vermitteln können, bleibt es Aufgabe unserer Kirche, diese Grundlagen auszubauen und durch unterstützende Fortbildungsangebote zu erweitern.
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2. Allgemeine Zielsetzung

Die FeBE soll allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder die Möglichkeit bieten, ihre persönliche Identität und ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf pädagogische, religionspädagogische und theologische Fragestellungen weiterzuentwickeln.
In dieser Perspektive wird die FeBE
  • grundlegende pädagogische und religionspädagogische Themen erarbeiten,
  • den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Raum bieten, die eigene religiöse und kirchliche Sozialisation zu thematisieren, Motivation und Widerstände im Blick auf die religionspädagogische Praxis zu bedenken,
  • an ausgewählten Themen und exemplarischen biblischen Texten in die Arbeit mit dem Alten und Neuen Testament einführen,
  • erfahrungsorientierte Möglichkeiten der Erschließung biblischer Texte und Themen einüben,
  • grundlegende theologische und religionspädagogische Informationen bieten,
  • das Frau-sein/Mann-sein in Kirche, Theologie und Gesellschaft reflektieren,
  • nach der Rolle und dem Ort von Kindern in Gemeinde, Theologie und Gesellschaft fragen,
  • den gemeindepädagogischen Zusammenhang religionspädagogischer Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder bedenken,
  • zur Erarbeitung religionspädagogischer Praxisprojekte und der Reflexion und Analyse von Praxis anleiten.
So sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt und befähigt werden zu einer begründeten, an der Lebenswelt der Kinder und Familien orientierten pädagogischen und religionspädagogischen Praxis im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder und zur Klärung des eigenen Weges in ihrer Beziehung zum christlichen Glauben und zur evangelischen Gemeinde.
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III.
Inhalte und didaktische Dimensionen:

1. Inhalte
Im Folgenden werden die Themenbereiche beschrieben, die in der FeBE bearbeitet werden sollen. Fortbildungsangebote, die zu diesen Themenbereichen gehören, können als FeBE ausgeschrieben werden. Aus den Themenbereichen, ‘Der Kindergarten als Teil der Gemeinde’ und ‘Profil evangelischer Kindergartenarbeit’ ist mindestens jeweils ein Kurs zu wählen.
1.1. Der Kindergarten als Teil der Gemeinde
  • Bilder und Konzepte von Gemeinde (Gemeindeaufbau, Gemeindepädagogik)
  • der Kindergarten in der Gemeinde als Arbeitsfeld (Reflexion der Berufsrolle, Reflexion der Geschlechterrolle, Verbindungen zu anderen Arbeitsfeldern und Gemeindeaufbau, Teamarbeit …)
  • Kirche als Dienstgemeinschaft
  • Kirche als Arbeitgeberin (Aufbau und Struktur der verfassten Kirche, ihre Gremien und Entscheidungswege, der BAT-KF, Mitarbeitervertretungsrecht, der sogenannte „Dritte Weg“)
1.2. Biblische Geschichten entdecken, erzählen und gestalten
Schwerpunkt: Altes Testament
  • Entwicklung eigener, persönlicher Zugänge zu zentralen Texten des AT
  • elementare Informationen zur Geschichte Israels, zur alttestamentlichen Theologie und zur Entstehungsgeschichte des AT
  • Einblicke in das Judentum
  • Einbeziehung religionsgeschichtlicher Hintergründe
  • Entwicklung und Erprobung von Gestaltungsmöglichkeiten mit Kindern
1.3. Biblische Geschichten entdecken, erzählen und gestalten
Schwerpunkt: Neues Testament
  • Entwicklung eigener, persönlicher Zugänge zu zentralen Texten des NT
  • elementare Informationen zur Umwelt des NT, zur neutestamentlichen Theologie und zur Entstehungsgeschichte des NT
  • die Titel Jesu und Jesusbilder in Geschichte und Gegenwart
  • Jesusbilder und Menschenbilder in Kinderbibeln
  • religionspädagogische Projekte für die Arbeit mit Kindern
1.4. Mit Kindern das Leben feiern
Schwerpunkt: Gottesdienst mit Kindern
  • Einführung in die Geschichte des Gottesdienstes und der Liturgie
  • Gebete im Gottesdienst
  • mit Kindern beten
  • der Segen als Element religionspädagogischer Arbeit
  • Rituale
  • Abendmahl mit Kindern
  • Entwicklung von Gestaltungselementen für Gottesdienste mit Kindern
  • Erarbeitung eines Gottesdienstes für die Praxis
1.5. Die Welt vor unserer Haustür – interkulturelles und interreligiöses Leben und Lernen im Kindergarten
Schwerpunkt: Judentum und Islam
  • das Fremde besser verstehen und das Eigene neu entdecken
  • Kulturen und Religionen, die die Kinder mitbringen
  • ausgewählte Feste der Religionen
  • elementare Informationen zu den Religionen
  • Modelle interkulturellen Lernens
  • Gestaltung der religionspädagogischen Praxis (z. B. Elternabend)
1.6. Profil evangelischer Kindergartenarbeit – pädagogische und religionspädagogische Grundfragen in ihrem Zusammenhang und ihre Konkretion in unterschiedlichen Handlungsfeldern
  • Perspektivwechsel
  • wahrnehmen, wie Kinder ihre Leben und die Welt sehen und was sie brauchen
  • veränderte Kindheit, Wandel der Familie
  • Religionspädagogik als Ermutigung zum Leben
  • Bedingungsfelder, Gestaltungsräume, Gestaltungselemente religionspädagogischer Konzeptionsentwicklung
  • Profil evangelischer Kindergartenarbeit innerhalb des Profils der evangelischen Kirchengemeinde
  • Gemeinde und ihr Kindergarten im Gemeinwesen
  • Arbeit mit Eltern und jungen Familien
  • integrative Erziehung
  • grundlegende pädagogische Handlungsfelder
  • kommunikative Kompetenz (z. B. Beratung/Gesprächsführung)
  • Teamarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
2. Didaktische Dimensionen
Biografie
eigene religiöse und kirchliche Sozialisation
Rolle
Reflexion der Rolle von Kindern in Gemeinde, Kirche, Theologie und Gesellschaft
Reflexion der Rolle von Frauen in Gemeinde, Kirche, Theologie und Gesellschaft
Reflexion der Rolle von Männern in Gemeinde, Kirche, Theologie und Gesellschaft
Erfahrung
bisherige Erfahrung in der Begegnung mit Kindern und mit religionspädagogischer Praxis
Spiritualität
Andachten zum Tagesbeginn und Tagesausklang, meditative Elemente in den einzelnen Kurseinheiten, Gespräche über Fragen/Themen unseres Glaubens, gemeinsam vorbereitete und gestaltete Gottesdienste zum Abschluss jeder Kurswoche gehören zum Profil gemeinsamen Lebens und Lernens
Information
Informationen z.B. zu:
  • Einleitungsfragen (AT/NT)
  • Grunddaten der Geschichte Israels
  • theologischen und religionspädagogischen Grundfragen
  • Judentum und Islam
Gestaltung
exemplarische Arbeit an biblischen Texten und Themen in den Schritten:
Zugänge – Orientierung und theologische Klärung – Gestaltung – Einordnung in einen pädagogischen/religionspädagogischen Gesamtzusammenhang
Gemeinde
Bedenken des gemeindepädagogischen Gesamtzusammenhangs
Praxis
Religionspädagogische Praxis:
  • Planung von Praxisprojekten
  • Auswertung der erprobten Methoden im Blick auf die Arbeit mit Kindern und Erwachsenen
Zielgruppen der Planung und der folgenden Praxis:
  • Mitarbeiter/innenteam, Eltern, Kinder
Ökumene und andere Religionen
Einbeziehung der Ökumene (weltweite Christenheit); Bedenken unserer Wurzeln im Judentum und der Blick auf andere Religionen (Feste, Gesten, Rituale, Texte)
Interreligiöses Lernen
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IV.
Durchführung

  1. Die FeBE wird von der AG-EL begleitet.
  2. Die FeBE erstreckt sich über die ersten fünf Tätigkeitsjahre in kirchlicher Anstellung nach Abschluss der Ausbildung. Dies gilt analog für den Einstieg in eine evangelische Tageseinrichtung und den Wiedereinstieg in den Beruf.
  3. Die FeBE umfasst insgesamt 30 Arbeitstage, verteilt auf fünf Jahre. Sie ist verpflichtend. Die Verpflichtung zur Teilnahme ist in die Dienstanweisung aufzunehmen.
  4. Die FeBE beginnt nach Ablauf der Probezeit. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind für die Dauer der Kurse vom Dienst freizustellen.
  5. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen besteht diese Verpflichtung nicht. Ihnen steht jedoch die Möglichkeit zur Teilnahme an FeBE-Kursen offen.
  6. Eine Verzahnung mit Angeboten der Fortbildung in den ersten Amtsjahren für Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer (FeA) und anderen Bereichen der FeB wird angestrebt.
  7. FeBE-Kurse werden vom Elementarbereich des PTI, dem Rheinischen Verband für Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder, den Fachberatungen in den Kirchenkreisen angeboten. Die Angebote werden mit „FeBE-anerkannt“ gekennzeichnet.
  8. Im Einzelfall kann die Arbeitsgemeinschaft Elementarbereich über die Anrechnung anderer Aus-, Fort-, Weiterbildungsangebote entscheiden.
  9. Über den Abschluss der FeBE wird von der Landeskirche ein Zertifikat ausgestellt.
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Ausführungsbestimmungen
Beschluss der Kirchenleitung vom 27. April 2001

  1. Die Kursangebote der FeBE beginnen mit dem 1. Januar 2002.
    Fortbildungen, die noch im Jahre 2001 stattfinden und dem FeBE. Konzept entsprechen, können FeBE. anerkannt werden, sodass nach dem Synodenbeschluss vom Januar 2001 ein gleitender Übergang ermöglicht wird.
  2. In den Fortbildungsausschreibungen für das Jahr 2002 (Fortbildungsprogramm des DW, Fortbildungsprogramm des PTI, Fortbildungsprogramm der Fachberatungen des Rheinischen Verbandes, Altenkirchen, GEE/EBW Rheinland Süd und Kirchenkreise, Ev. Landjugendakademie) wird auf Kurse, die FeBE-anerkannt sind, besonders hingewiesen.
  3. Von den Fachberatungen im Bereich der EKiR und den unter 2. genannten Institutionen werden Fortbildungen in ihren Ausschreibungen als FeBE-anerkannt gekennzeichnet, wenn sie den Themenbereichen unter 3.1.1.–3.1.6. entsprechen. Eines besonderen Genehmigungsverfahrens bedarf es dazu nicht.
  4. Andere Fortbildungsträger und Fortbildungsanbieter, die sich an FeBE beteiligen möchten, melden ihr Angebot der AG-EL (PTI), um die Anerkennung einzuholen.
  5. Der Arbeitsgemeinschaft – Elementarbereich am PTI (AG-EL) wird jeweils ein Fortbildungsprogramm der Fortbildungsträger zugeschickt.
  6. Die Verpflichtung zur FeBE gilt nur für neu eingestellte Mitarbeiter/innen, da bei ihnen diese Verpflichtung in die Dienstanweisung aufgenommen wurde. Mitarbeiterinnen, die in den letzten Jahren vor dem Synodenbeschluss eingestellt worden sind, soll die FeBE-Teilnahme empfohlen und ermöglicht werden.
  7. Die FeBE gilt auch für Kinderpflegerinnen/Zweitkräfte, da sie zu dem Kreis der pädagogischen Mitarbeiter/innen gehören.
  8. Neben den Fortbildungstagen, die durch die FeBE in Anspruch genommen werden, sollen auch weitere Fortbildungen genehmigt werden.
  9. Es ist darauf zu achten, dass auch mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen (Halbwochen– oder Wochenkurse) angeboten und vorrangig besucht werden.
  10. In einzelnen Regionen kann FeBE von mehreren Fachberatungen/Kirchenkreisen gemeinsam ausgeschrieben und veröffentlicht werden.
  11. Für jede besuchte Fortbildung wird eine besondere FeBE-Bescheinigung ausgestellt. Nach Abschluss der FeBE werden durch die Fachberaterinnen dem Landeskirchenamt (Abt. IV/Erziehung und Bildung) die Einzelbescheinigungen zugeschickt. Die Landeskirche stellt ein Zertifikat aus (Formulare analog zur FeBE).
  12. Nach zwei Jahren (2004) wird ein „runder Tisch“ einberufen, an dem alle an der Planung und Durchführung der FeBE beteiligten Personen den Stand der FeBE feststellen und die weitere Entwicklung planen.